Freiwillige Feuerwehr Lacken
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Waldbrandschutz-Verordnung

Mit 6. April tritt die diesjährige Waldbrandschutz-Verordnung der Bezirkshauptmannschaft in Kraft. Durch die Trockenheit der vergangenen Tage und dem vorausgesagten Schönwetter steigt die Waldbrandgefahr.

Die Verordnung besagt unter anderem:

In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Urfahr-Umgebung sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.

Gerade jetzt in Zeiten der Ausgangsbeschränkungen ist ein Waldspaziergang sehr erholsam und beliebt. Bitte achtet jetzt besonders darauf, die Waldbrandgefahr zu beachten!